vereinsvormundschaften
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Übernahme von Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften für Kinder und Jugendliche
Vormundschaften:
Vormundschaft bezeichnet die Übernahme der gesetzlichen und rechtlichen Fürsorge für Kinder und Jugendliche (Mündel) durch einen Vormund, wenn dies nicht durch die leiblichen Eltern übernommen werden kann. In der Ergänzungspflegschaft werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge durch einen Vormund übernommen.
Vereinsvormundschaft
- Bestellung eines Wunschvormundes
- Ansprechpartner für alle Bereiche
- Individuelle Unterstützung
- Vertretung der Mündelrechte
- Emotionale Begleitung des Mündels
- Rechtlicher Vertreter des Mündels
- Stärkung der Mitbestimmungsrechte
- Kooperationen mit allen Institutionen
Dein Leben
Deine Entscheidung
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FAQ für Interessierte:
FAQ für Mündel:
FAQ für Jugendämter: