vereinsvormundschaften

hier entsteht eine neue Seite:

Übernahme von Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften für Kinder und Jugendliche

Vormundschaften:

Vormundschaft bezeichnet die Übernahme der gesetzlichen und rechtlichen Fürsorge für Kinder und Jugendliche (Mündel) durch einen Vormund, wenn dies nicht durch die leiblichen Eltern übernommen werden kann. In der Ergänzungspflegschaft werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge durch einen Vormund übernommen. 

Vereinsvormundschaft

Dein Leben

Deine Entscheidung

xxx

Du möchtest Vereinsvormund werden? Melde dich bei uns

FAQ für Interessierte:

FAQ für Mündel:

FAQ für Jugendämter: