Entlastungsangebote

Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad

Entlastungsleistungen:

Kinder und Jugendliche mit einem Pflegegrad haben auch Anspruch auf Entlastungsleistungen von der Pflegekasse. Das sind Leistungen, die für Maßnahmen eines anerkannten Trägers erstattet werden.

Unsere Idee:

Du möchtest eine Entlastungsleistung beantragen?

Deine Teilhabe am

Leben

Unsere Entlastungsangebote:

Entlastung durch

farbebunt e.V.

FAQ für Familien:

  • Alle Kinder und Jugendlichen mit einem Pflegegrad, die Zuhause betreut werden, haben Anspruch auf Entlastungsleistungen.
  • Entlastungsleistungen müssen nicht gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden. Sie sind Teil der Pflegeleistung.
  • Verhinderungspflege muss einmal jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Hierauf besteht ein Anspruch ab Pflegegrad 2.
  • Beide Leistungen werden erst nach Rechnungsstellung ausgezahlt (Kostenerstattungsprinzip).
  • Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege können formlos und unverbindlich per E-Mail oder über die Internetseite von farbebunt e.V. beantragt werden.
  • Der Verein wird sich umgehend mit einem Gesprächstermin wahlweise per Videokonferenz oder persönlich melden.
  • In dem Gespräch werden alle Fragen und Wünsche besprochen.
  • Sollte eine Leistung über den Verein gewünscht sein, wird geeignetes Personal gesucht und schnellstmöglich mit der Leistung begonnen.
     
  • Der Verein farbebunt e.V. bietet Familien mit pflegebedürftigen Kindern eine große Palette an Unterstützungsmöglichkeiten an, um die Familien zu entlasten:
    • Betreuung in der gewohnten Umgebung des Kindes.
    • Fahrt- und Begleitdienste zu Freizeiteinrichtungen (Kino, Sportclub, Schwimmbad…)
    • Besuch von Freizeitmaßnahmen des Vereins
    • Ausflüge & Spaziergänge
    • Fahrt- und Begleitdienste zu Ärzten oder Therapeuten
  • Der Verein farbebunt e.V. bietet eine Entlastungseinheit für 8,50 € an.
  • Eine Einheit beträgt 15 Minuten und kann individuell in Absprache mit den Betreuern in Anspruch genommen werden.
  • Eine Entlastungsstunde (4 Einheiten) kostet 34,00 €.
  • Eintrittskarten, Verpfegung und Kilometergeld müssen gesondert abgerechnet werden.
  • Werden im Monat nicht die vollen 125 € Entlastungsbetrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Zum 30.06. des Folgejahres verfällt der nicht beanspruchte Entlastungsbetrag.
  • Den Höchstbetrag von 2.418 € für die Verhinderungspflege kann man höchstens 42 Tage pro Jahr in Anspruch nehmen.
  • Der Verein farbebunt e.V. bietet eine Einheit für 8,50 € an.
  • Eine Stunde Verhinderungspflege (4 Einheiten) kostet 34,00 €.
  • Eintrittskarten, Verpfegung und Kilometergeld müssen gesondert abgerechnet werden.
  • Entlastungsleistung und Verhinderungspflege kann durch die Pflegekasse erst nach Inanspruchnahme und Rechnungsstellung erstattet werden (Kostenerstattungsprinzip).
  • Die Eltern oder die Bevollmächtigten des pflegebedürftigen Kindes reichen hierzu die ausgestellte Rechnung des Vereins farbebunt e.V. bei der zuständigen Pflegekasse ein.
  • In der Regel erstattet die Pflegekasse den Betrag auf das genannte Konto innerhalb 1-2 Wochen.
  • Mit Abgabe einer Abtretungserklärung ist es dem Verein farbebunt e.V. erlaubt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, sodass den Familien zusätzlicher Aufwand erspart bleibt.
  • Damit eine Abrechnungskontrolle erfolgen kann, legt der Verein den Familien die Rechnungen regelmäßig zur Unterschrifteneinholung vor.

FAQ für Interessierte:

  • Jeder über 18 Jahren kann sich bewerben.
  • Man benötigt eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung.
  • Ohne Ausbildung kann ein Qualifizierungskurs im Umfang von 40 Stunden absolviert werden.
  • Man benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.
  • Entlastungshilfen begleiten, versorgen und unterstützen pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, zur Entlastung von Familienmitgliedern
  • Entlastungshilfen fördern die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
  • Entlastungshilfen fördern vorhandene Fähigkeiten von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
  • Entlastungshilfen bieten Kindern und Jugendlichen verschiedene Angebote, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
  • Entlastungshilfen hören zu und beschäftigen sich individuell mit den pfegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
  • Entlastungshilfen stehen im Austausch mit Eltern und anderen Angehörigen.
  • Entlastungshilfe bietet einen idealen Nebenverdienst neben hauptberuflicher Tätigkeit, Studium oder Schule.
  • Entlastungshilfe ist eine optimale Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich.
  • Entlastungshilfe kann flexibel zu individuell vereinbarten Zeiten erfolgen, je nach Bedürfniss von Kind/Jugendlichem und Hilfe.
  • Entlastungshilfen werden in ihrer Tätigkeit durch Pädagog*innen des Vereins farbebunt. e.V. begleitet und unterstützt.
  • Potenzielle Entlastungshilfen bewerben sich unter karriere@farbebunt.de oder direkt über das Jobportal unserer Website durch Hochladen des Lebenslaufs, aller relevanten Qualifikationen (Zeugnissen) und Angaben zu 

    • gewünschtem Stundenumfang
    • möglicher Mobilität
    • Erfahrungen

  • Sowohl per E-Mail als auch über das Jobportal ist kein Anschreiben notwendig. Wir verzichten ganz bewusst auf diese veraltete Bewerbungsform, um den Vorgang zu vereinfachen.
  • Bewerber*innen bekommen eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung.
  • Der farbebunt e.V. wird Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen, in dem alle weiteren Fragen geklärt werden können.