Beratungsangebote

Wir sind da, wo du Hilfe brauchst.

Beratungsleistungen für Kinder und Jugendliche:

Du brauchst unsere Hilfe?

Mit farbebunt

gut beraten sein

Beratungsleistungen für Familien:

FAQ für Familien:

  • Alle Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien, die im Kreis Düren oder Euskirchen wohnen haben Anspruch auf Beratungseinheiten durch den Verein.
  • Da wir keine fixen Öffnungszeiten haben, werden Beratungstermine per E-Mail, WhatsApp oder über die Website vereinbart.
  • Solltest du eine Frage haben, kannst du diese jederzeit über die digitalen Medien an uns stellen.
  • Anfragen, die wir per E-Mail beantworten können, beantworten wir innerhalb von wenigen Stunden.
  • Der Verein bietet Beratungsleistungen in Einheiten an.
  • Eine Einheit dauert 15 Minuten und kostet  8,50 €.
  • Finden Beratungsgespräche in den Räumlichkeiten des Klienten statt, kommt eine Fahrtkosten-Pauschale von 8,50 € hinzu.
  • Zusätzlich bietet der Verein viele kostenlose Beratungsleistungen an.
  • Der Verein farbebunt e.V. bietet Fördermitgliedern und Gastmitgliedern viele kostenlose Beratungsangebote an.
  • Hierunter fallen:
    • Alle Hilfeplangespräche
    • Erstberatung zur Teilhabe- / Maßnahmenplanung und zu gesetzlichen Ansprüchen
    • Betreuung in den Onlinegruppen
    • Allgemeine Mitgliedergespräche
  • Der Verein farbebunt e.V. bietet auch Nicht-Mitgliedern kostenlose Beratungsleistungen an.
  • Hierunter fallen:
    • Erstgespräche und Erstberatung per Telefon/Videokonferenz oder in den Räumlichkeiten des farbebunt
    • Folgegespräche, die per Telefon bearbeitet werden können
    • Alle Anfragen, die per E-Mail oder WhatsApp beantwortet werden können
  • Es gibt verschiedene Zuschüsse, die auch für Beratungsleistungen beantragt werden können.
    • Für Kinder und Jugendliche, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII beziehen, können auf Antrag ein Budget von 15€ monatlich für Vereinsangebote erhalten.
    • Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben Anspruch auf Persönliches Budget. Persönliches Budget ist Geld, welches Familien für Angebote zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe am Arbeitsleben verwenden können. Auch einige Beratungsangebote fallen unter dieses Angebot.
    • Kinder mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungs- und Verhinderungspflegebetrag durch die Pflegekasse. Verschiedene Beratungsleistungen zählen zu den erstattungsfähigen Entlastungsleistungen.
  • Der Verein farbebunt e.V. hilft jederzeit die Leistungen herauszufiltern, die den Familien zustehen und bietet Unterstützung bei der Beantragung der Leistung.