Entlastungsangebote
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad
Entlastungsleistungen:
Kinder und Jugendliche mit einem Pflegegrad haben auch Anspruch auf Entlastungsleistungen von der Pflegekasse. Das sind Leistungen, die für Maßnahmen eines anerkannten Trägers erstattet werden.
Unsere Idee:
- Entlastung für Pflegebedürftige
- Erholung der pflegenden Angehörigen
- Stundenweise Betreuungsangebote
- Versorgung Zuhause oder auf Ausflügen
- Kombination mit Freizeitangeboten des Vereins (z.B. Ferienspiele)
- Kostenübernahme durch Pflegekassen
Du möchtest eine Entlastungsleistung beantragen?
Deine Teilhabe am
Leben
Unsere Entlastungsangebote:
- Beaufsichtigung in gewohnter Umgebung
- Betreuung in der Freizeit
- Begleitung auf Ausflügen
- Fahrdienste zu Terminen
Entlastung durch
farbebunt e.V.
FAQ für Familien:
- Alle Kinder und Jugendlichen mit einem Pflegegrad, die Zuhause betreut werden, haben Anspruch auf Entlastungsleistungen.
- Entlastungsleistungen müssen nicht gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden. Sie sind Teil der Pflegeleistung.
- Verhinderungspflege muss einmal jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Hierauf besteht ein Anspruch ab Pflegegrad 2.
- Beide Leistungen werden erst nach Rechnungsstellung ausgezahlt (Kostenerstattungsprinzip).
- Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege können formlos und unverbindlich per E-Mail oder über die Internetseite von farbebunt e.V. beantragt werden.
- Der Verein wird sich umgehend mit einem Gesprächstermin wahlweise per Videokonferenz oder persönlich melden.
- In dem Gespräch werden alle Fragen und Wünsche besprochen.
- Sollte eine Leistung über den Verein gewünscht sein, wird geeignetes Personal gesucht und schnellstmöglich mit der Leistung begonnen.
- Der Verein farbebunt e.V. bietet Familien mit pflegebedürftigen Kindern eine große Palette an Unterstützungsmöglichkeiten an, um die Familien zu entlasten:
- Betreuung in der gewohnten Umgebung des Kindes.
- Fahrt- und Begleitdienste zu Freizeiteinrichtungen (Kino, Sportclub, Schwimmbad…)
- Besuch von Freizeitmaßnahmen des Vereins
- Ausflüge & Spaziergänge
- Fahrt- und Begleitdienste zu Ärzten oder Therapeuten
- Der Verein farbebunt e.V. bietet eine Entlastungseinheit für 8,50 € an.
- Eine Einheit beträgt 15 Minuten und kann individuell in Absprache mit den Betreuern in Anspruch genommen werden.
- Eine Entlastungsstunde (4 Einheiten) kostet 34,00 €.
- Eintrittskarten, Verpfegung und Kilometergeld müssen gesondert abgerechnet werden.
- Werden im Monat nicht die vollen 125 € Entlastungsbetrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Zum 30.06. des Folgejahres verfällt der nicht beanspruchte Entlastungsbetrag.
- Den Höchstbetrag von 2.418 € für die Verhinderungspflege kann man höchstens 42 Tage pro Jahr in Anspruch nehmen.
- Der Verein farbebunt e.V. bietet eine Einheit für 8,50 € an.
- Eine Stunde Verhinderungspflege (4 Einheiten) kostet 34,00 €.
- Eintrittskarten, Verpfegung und Kilometergeld müssen gesondert abgerechnet werden.
- Entlastungsleistung und Verhinderungspflege kann durch die Pflegekasse erst nach Inanspruchnahme und Rechnungsstellung erstattet werden (Kostenerstattungsprinzip).
- Die Eltern oder die Bevollmächtigten des pflegebedürftigen Kindes reichen hierzu die ausgestellte Rechnung des Vereins farbebunt e.V. bei der zuständigen Pflegekasse ein.
- In der Regel erstattet die Pflegekasse den Betrag auf das genannte Konto innerhalb 1-2 Wochen.
- Mit Abgabe einer Abtretungserklärung ist es dem Verein farbebunt e.V. erlaubt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, sodass den Familien zusätzlicher Aufwand erspart bleibt.
- Damit eine Abrechnungskontrolle erfolgen kann, legt der Verein den Familien die Rechnungen regelmäßig zur Unterschrifteneinholung vor.
FAQ für Interessierte:
- Jeder über 18 Jahren kann sich bewerben.
- Man benötigt eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung.
- Ohne Ausbildung kann ein Qualifizierungskurs im Umfang von 40 Stunden absolviert werden.
- Man benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.
- Entlastungshilfen begleiten, versorgen und unterstützen pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, zur Entlastung von Familienmitgliedern
- Entlastungshilfen fördern die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
- Entlastungshilfen fördern vorhandene Fähigkeiten von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
- Entlastungshilfen bieten Kindern und Jugendlichen verschiedene Angebote, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
- Entlastungshilfen hören zu und beschäftigen sich individuell mit den pfegebedürftigen Kindern und Jugendlichen.
- Entlastungshilfen stehen im Austausch mit Eltern und anderen Angehörigen.
- Entlastungshilfe bietet einen idealen Nebenverdienst neben hauptberuflicher Tätigkeit, Studium oder Schule.
- Entlastungshilfe ist eine optimale Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich.
- Entlastungshilfe kann flexibel zu individuell vereinbarten Zeiten erfolgen, je nach Bedürfniss von Kind/Jugendlichem und Hilfe.
- Entlastungshilfen werden in ihrer Tätigkeit durch Pädagog*innen des Vereins farbebunt. e.V. begleitet und unterstützt.
Potenzielle Entlastungshilfen bewerben sich unter karriere@farbebunt.de oder direkt über das Jobportal unserer Website durch Hochladen des Lebenslaufs, aller relevanten Qualifikationen (Zeugnissen) und Angaben zu
- gewünschtem Stundenumfang
- möglicher Mobilität
Erfahrungen
- Sowohl per E-Mail als auch über das Jobportal ist kein Anschreiben notwendig. Wir verzichten ganz bewusst auf diese veraltete Bewerbungsform, um den Vorgang zu vereinfachen.
- Bewerber*innen bekommen eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung.
- Der farbebunt e.V. wird Sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen, in dem alle weiteren Fragen geklärt werden können.