Schulbegleitung

Individuelle Begleitung während des Schulalltages durch unsere Bunt-Sein-Profis

Schulbegleitung:

Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe in Form einer persönlichen Assistenz, unseren Bunt-Sein-Profis. Sie soll Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung, geistigen Behinderung oder psychischer und seelischer Störung im Schulalltag unterstützen.

Unsere Idee:

Du benötigst eine qualifizierte Schulbegleitung für dein Kind?

Bildung ist dein gutes

Recht

Angebote unserer Bunt-Sein-Profis:

FAQ für Familien:

  • Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
  • Für körperlich und geistig behinderte Kinder muss die Leistung beim Sozialamt beantragt werden.
  • Eltern von seelisch behinderten Kindern beantragen die Leistung beim Jugendamt.
  • Ein Antrag kann formlos bei der zuständigen Kostenstelle gestellt werden.
  • Dem Antrag ist eine ärztliche Diagnose/ Stellungnahme beizufügen.
  • Für Kinder mit ADHS, FAS, Asperger-Autismus oder Sozial-Emotionalem Förderschwerpunkt sind beispielsweise die Jugendämter zuständig.  
  • In Deutschland haben Menschen das Recht auf freie Trägerwahl.
  • Der Verein farbebunt e.V. stellt Schulbegleiter für alle Schulformen und hat Kooperationen mit den Jugend- und Sozialämtern der Regionen Euskirchen und Düren.
  • Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme kann wahlweise per E-Mail über info@farbebunt.de erfolgen oder per Telefon unter: 015751022868
  • Der Vorstand bietet einen Kennenlern- und Beratungstermin, persönlich oder als Videokonferenz an.
  • Nach dem Kennenlerntermin können Familien entscheiden, ob farbebunt beauftragt werden soll oder nicht.
  • Es fallen keinerlei Kosten für Eltern an.
  • Eine Beauftragung als Träger bedarf keiner Schriftform. Eine mündliche Zusage ist ausreichend.
  • Kinder und Jugendliche, wenn diese aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Teilhabe an Schulbildung beeinträchtigt sind, oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
  • Eltern müssen für ihre Kinder eine Schulbegleitung beantragen.
  • Eine Schulbegleitung wird für ein Jahr bis zum Schuljahresende bewilligt.
  • Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr ist möglich.
  • Die Schulbegleitung begleitet die Unterrichts- und Betreuungszeiten, schulische Veranstaltungen, Klassenfahren und Ausflüge.
  • Schulbegleitung wird üblich bis zum Schuljahresende 31.07. gewährt.
  • Nach der Bewilligung findet ein Kennenlerntermin zwischen Familie und dem Verein statt.
  • In dem Termin können die Familien ihre Wünsche und Vorstellungen von der Schulbegleitung äußern.
  • Nachdem alle Fragen beantwortet sind, wird sich farbebunt umgehend auf die Suche nach geeignetem Personal machen und eine Vorauswahl treffen.
  • Die potentiellen Schulbegleiter*innen werden der Familie vorgestellt.
  • Sobald eine passende Hilfe gefunden ist, findet im Verein eine gründliche Einarbeitung statt.
  • Zum Beziehungsaufbau erfolgt -wenn gewünscht- ein gemeinsamer privater Termin zwischen Kind und Schulbegleitung.
  • Sofern eine Bewilligung durch das Jugendamt erfolgt ist, findet in den Räumlichkeiten des Jugendamtes ein Hilfeplangespräch, mit Familie, Schule, Verein und Schulbegleitung statt.
  • Anschließend kann die Schulbegleitung beginnen.
  • Kurz vor Ende der Bewilligung muss die Schulbegleitung einen Bericht, inklusive persönlicher Einschätzung über die Weiterführung der Hilfe, schreiben.
  • Hält die Schulbegleitung eine Weiterführung der Maßnahme für erforderlich, muss durch die Eltern ein erneuter Antrag auf Weitergewährung der Schulbegleitung beim Kostenträger gestellt werden.
  • Ein erneutes Hilfeplangespräch wird im Jugendamt stattfinden.
  • Sobald der Kostenträger eine weitere Bewilligung ausgestellt hat, kann eine Weiterführung ohne Unterbrechung erfolgen.
  • Sollte es Schwierigkeiten mit der Schulbegleitung geben, steht der Verein jederzeit als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung.
  • Durch Einzelgespräche und gemeinsame Termine werden die Probleme besprochen und eine gemeinsame Lösung im Sinne des Kindswohl gesucht.
  • Zusätzlich bietet der Verein eine Hospitation in der Schule an, sofern Schule dies erlaubt, um auf Problematiken qualifizierter reagieren zu können.
  • Sollte keine Klärung der Situation herbeizuführen sein, wird durch den Verein farbebunt e.V. ein Wechsel des Personals angestrebt.

FAQ für Interessierte:

  • Jeder über 18 Jahren kann als Bunt-Sein-Profi arbeiten.
  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, besonders mit Behinderungen, sind hilfreich.
  • Mit einer staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung ist eine Anstellung als Fachkraft möglich.
  • Man benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.
  • Bunt-Sein-Profis werden vom Verein farbebunt e.V. in allen Schulformen in den Kreisen Düren und Euskirchen eingesetzt:

    • Grundschulen
    • Weiterführenden Schulen
    • Förderschulen

  • Eine Schulbegleitung bei farbebunt e.V….

    • arbeitet in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
    • hat aufgrund der Ferien durchschnittlich 184 Arbeitstage
    • erhält in den ersten Jahren einen sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag 
    • erhält 30 bezahlte Urlaubstage
    • kann Urlaub nur in den Ferien nehmen
    • hat an allen weiteren Ferien- und Brückentagen Freizeit
    • erhält ein gleichbleibendes Monatsgehalt, auch in den Ferien
    • erhält alle Plusstunden als Sonderzahlung ausgezahlt
    • arbeitet und kommuniziert digital mit Microsoft 365  (nach einer Einarbeitung)
    • schreibt regelmäßige Dokumentationen und mindestens einen jährlichen Bericht
    • nimmt an regelmäßigen Teamsitzungen sowie Fortbildungen teil
    • hat feste Ansprechpartner, die auch an den Wochenenden oder an Feiertagen zur Verfügung stehen
  • Eine Schulbegleitung darf starten, sobald der Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) eine Schulbegleitung bewilligt hat
  • Eine Schulbegleitung kann zu jeder Zeit im Jahr starten
  • Eine Bewilligung für den Einsatz einer Schulbegleitung gilt beim Sozialamt immer für ein Schuljahr, beim Jugendamt immer für ein Zeitjahr
  • farbebunt e.V. weiß frühzeitig ob die Schulbegleitung auch im nächsten Jahr weiter läuft
  • Wenn eine Bewilligung endet, wird für die Schulbegleitung nach einem neuen Fall Ausschau gehalten
  • Die Arbeitszeiten sind je nach Bewilligung und Schulform sehr unterschiedlich
  • Grundsätzlich richten sich die Arbeitszeiten nach den Unterrichtsstunden in der Schule
  • Das können beispielsweise 20 Wochenstunden an einer Grundschule sein, aber auch 32 Wochenstunden an einer Weiterführenden Schule
  • Manchmal wird auch die Hausaufgabenbetreuung oder OGS-Begleitung bewilligt. Dann kann eine Schulbegleitung auch 39 Wochenstunden arbeiten
  • Die Arbeitsverträge bei farbebunt e.V. sind in den ersten Jahren immer sachgrundbefristet
  • Eine Sachgrundbefristung hat kein Befristungsdatum im Arbeitsvertrag
  • Der Arbeitsvertrag muss nicht jedes Jahr neu geschlossen werden. Er läuft so lange weiter, wie der junge Mensch weiterhin die Bewilligung zur Schulbegleitung erhält
  • Eine Schulbegleitung hat bei farbebunt e.V. 30 Tage bezahlten Urlaub
  • Der Urlaub ist mit den Ferien abgegolten
  • Da die Ferien deutlich mehr Tage betragen, als eine Schulbegleitung Urlaubstage hat, sind die restlichen Tage unbezahlte Freizeit, die im Gehalt bereits rausgerechnet wurde
  • Eine Schulbegleitung hat einen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub, wenn dafür dringende Gründe vorliegen
  • Bunt-Sein-Profis fördern und unterstützen Schüler*innen nach ihren individuellen Bedürfnissen, um ihnen eine Teilnahme am täglichen Unterricht zu ermöglichen.
  • Bunt-Sein-Profis unterstützen und begleiten Schüler*innen in allen Situationen des Schulalltags wie Unterricht, Pausen, Essen, Hygiene, Pflege, etc.
  • Bunt-Sein-Profis helfen Schüler*innen sich in den Klassenverband zu integrieren (soziales Coaching).
  • Bunt-Sein-Profis helfen Schüler*innen in Krisensituationen richtig zu handeln und damit Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
  • Bunt-Sein-Profis fördern die Selbstständigkeit und Mobilität der Schüler*innen.
  • Bunt-Sein-Profis stehen im Informationsaustausch mit Eltern und Lehrkräften.
  • Bunt-Sein-Profis begleiten Schüler*innen auf Ausflügen, Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen.
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  • Schulbegleitung ist eine sinnvolle Tätigkeit, ideal um Wartezeiten, beispielsweise vor dem Studium oder der Ausbildung, zu überbrücken.
  • Schulbegleitung ist eine optimale Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich.
  • Unsere Bunt-Sein-Profis haben in den Ferien frei, es ist also eine gute Arbeit für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
  • Bunt-Sein-Profis können in unterschiedlichem Stundenumfang beschäftigt werden, ganz so, wie die Bedürfnisse des Schülers*in Unterstützung benötigen und es für die Situation des Bunt-Sein-Profis sinnvoll ist.
  • Bunt-Sein-Profis werden in ihrer Tätigkeit durch Pädagog*innen des Vereins farbebunt. e.V. begleitet und unterstützt.
  • Bunt-Sein-Profis erhalten regelmäßige Fortbildungen.
  • Potenzielle Bunt-Sein-Profis bewerben sich unter karriere@farbebunt.de oder direkt über das Jobportal unserer Website durch Hochladen des Lebenslaufs, aller relevanten Qualifikationen (Zeugnissen) und Angaben zu:
    • gewünschtem Stundenumfang
    • gewünschtem Einsatzgebiet
    • möglicher Mobilität
    • Erfahrungen
  • Sowohl per E-Mail als auch über das Jobportal ist kein Anschreiben notwendig. Wir verzichten ganz bewusst auf diese veraltete Bewerbungsform, um den Vorgang zu vereinfachen.
  • Potenzielle Bunt-Sein-Profis bekommen eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung.
  • Der farbebunt e.V. wird Sie als potenziellen Bunt-Sein-Profi zu einem Vorstellungsgespräch einladen, in dem alle weiteren Fragen geklärt werden und wir uns gegenseitig ein Bild voneinander machen können.