Schulbegleitung
Individuelle Begleitung während des Schulalltages durch unsere Bunt-Sein-Profis
Schulbegleitung:
Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe in Form einer persönlichen Assistenz, unseren Bunt-Sein-Profis. Sie soll Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung, geistigen Behinderung oder psychischen / seelischen Störung im Schulalltag unterstützen.
Unsere Idee:
- Begleitung durch Bunt-Sein-Profis
- Teilhabe an Schulbildung
- Wohnortnahe Beschulung
- Planung der Hilfemaßnahmen
- Individuelle Hilfestellungen
- Förderung der Schwächen
- Entwicklung der Stärken
- Kooperationen im Bildungssystem
- Komplette Kostenübernahme
Du benötigst eine qualifizierte Schulbegleitung für dein Kind?
Kontaktiere unsere Ansprechpartner!
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Bildung ist dein gutes
Recht
Angebote unserer Bunt-Sein-Profis:
- Begleitung im Schulalltag
- Eingliederung in den Klassenverband
- Allgemeine Hilfemaßnahmen
- Unterstützung bei Lernschwierigkeiten
- Soziale Hilfestellungen
- Strukturierungs- und Orientierungshilfen
- Förderung der Selbstständigkeit
- Kooperation mit Schule und Familie
FAQ für Familien:
- Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
- Für körperlich und geistig behinderte Kinder muss die Leistung beim Sozialamt beantragt werden.
- Eltern von seelisch behinderten Kindern beantragen die Leistung beim Jugendamt.
- Ein Antrag kann formlos bei der zuständigen Kostenstelle gestellt werden.
- Dem Antrag ist eine ärztliche Diagnose/ Stellungnahme beizufügen.
- Für Kinder mit ADHS, FAS, Asperger-Autismus oder Sozial-Emotionalem Förderschwerpunkt sind beispielsweise die Jugendämter zuständig.
- In Deutschland haben Menschen das Recht auf freie Trägerwahl.
- Der Verein farbebunt e.V. stellt Schulbegleiter für alle Schulformen und hat Kooperationen mit den Jugend- und Sozialämtern der Regionen Euskirchen und Düren.
- Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme kann wahlweise per E-Mail über info@farbebunt.de erfolgen oder per Telefon unter: 015751022868
- Der Vorstand bietet einen Kennenlern- und Beratungstermin, persönlich oder als Videokonferenz an.
- Nach dem Kennenlerntermin können Familien entscheiden, ob farbebunt beauftragt werden soll oder nicht.
- Es fallen keinerlei Kosten für Eltern an.
- Eine Beauftragung als Träger bedarf keiner Schriftform. Eine mündliche Zusage ist ausreichend.
- Kinder und Jugendliche, wenn diese aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Teilhabe an Schulbildung beeinträchtigt sind, oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
- Eltern müssen für ihre Kinder eine Schulbegleitung beantragen.
- Eine Schulbegleitung wird für ein Jahr bis zum Schuljahresende bewilligt.
- Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr ist möglich.
- Die Schulbegleitung begleitet die Unterrichts- und Betreuungszeiten, schulische Veranstaltungen, Klassenfahren und Ausflüge.
- Schulbegleitung wird üblich bis zum Schuljahresende 31.07. gewährt.
- Nach der Bewilligung findet ein Kennenlerntermin zwischen Familie und dem Verein statt.
- In dem Termin können die Familien ihre Wünsche und Vorstellungen von der Schulbegleitung äußern.
- Nachdem alle Fragen beantwortet sind, wird sich farbebunt umgehend auf die Suche nach geeignetem Personal machen und eine Vorauswahl treffen.
- Die potentiellen Schulbegleiter*innen werden der Familie vorgestellt.
- Sobald eine passende Hilfe gefunden ist, findet im Verein eine gründliche Einarbeitung statt.
- Zum Beziehungsaufbau erfolgt -wenn gewünscht- ein gemeinsamer privater Termin zwischen Kind und Schulbegleitung.
- Sofern eine Bewilligung durch das Jugendamt erfolgt ist, findet in den Räumlichkeiten des Jugendamtes ein Hilfeplangespräch, mit Familie, Schule, Verein und Schulbegleitung statt.
- Anschließend kann die Schulbegleitung beginnen.
- Kurz vor Ende der Bewilligung muss die Schulbegleitung einen Bericht, inklusive persönlicher Einschätzung über die Weiterführung der Hilfe, schreiben.
- Hält die Schulbegleitung eine Weiterführung der Maßnahme für erforderlich, muss durch die Eltern ein erneuter Antrag auf Weitergewährung der Schulbegleitung beim Kostenträger gestellt werden.
- Ein erneutes Hilfeplangespräch wird im Jugendamt stattfinden.
- Sobald der Kostenträger eine weitere Bewilligung ausgestellt hat, kann eine Weiterführung ohne Unterbrechung erfolgen.
- Sollte es Schwierigkeiten mit der Schulbegleitung geben, steht der Verein jederzeit als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung.
- Durch Einzelgespräche und gemeinsame Termine werden die Probleme besprochen und eine gemeinsame Lösung im Sinne des Kindswohl gesucht.
- Zusätzlich bietet der Verein eine Hospitation in der Schule an, sofern Schule dies erlaubt, um auf Problematiken qualifizierter reagieren zu können.
- Sollte keine Klärung der Situation herbeizuführen sein, wird durch den Verein farbebunt e.V. ein Wechsel des Personals angestrebt.
FAQ für Interessierte:
- Jeder über 18 Jahren kann als Bunt-Sein-Profi arbeiten.
- Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, besonders mit Behinderungen, sind hilfreich.
- Mit einer staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung ist eine Anstellung als Fachkraft möglich.
- Man benötigt ein erweitertes Führungszeugnis.
Bunt-Sein-Profis werden vom Verein farbebunt e.V. in allen Schulformen in den Kreisen Düren und Euskirchen eingesetzt:
- Grundschulen
- Weiterführenden Schulen
Förderschulen
Eine Schulbegleitung bei farbebunt e.V….
- arbeitet in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- hat aufgrund der Ferien durchschnittlich 184 Arbeitstage
- erhält in den ersten Jahren einen sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag
- erhält 30 bezahlte Urlaubstage
- kann Urlaub nur in den Ferien nehmen
- hat an allen weiteren Ferien- und Brückentagen Freizeit
- erhält ein gleichbleibendes Monatsgehalt, auch in den Ferien
- erhält alle Plusstunden als Sonderzahlung ausgezahlt
- arbeitet und kommuniziert digital mit Microsoft 365 (nach einer Einarbeitung)
- schreibt regelmäßige Dokumentationen und mindestens einen jährlichen Bericht
- nimmt an regelmäßigen Teamsitzungen sowie Fortbildungen teil
- hat feste Ansprechpartner, die auch an den Wochenenden oder an Feiertagen zur Verfügung stehen
- Eine Schulbegleitung darf starten, sobald der Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) eine Schulbegleitung bewilligt hat
- Eine Schulbegleitung kann zu jeder Zeit im Jahr starten
- Eine Bewilligung für den Einsatz einer Schulbegleitung gilt beim Sozialamt immer für ein Schuljahr, beim Jugendamt immer für ein Zeitjahr
- farbebunt e.V. weiß frühzeitig ob die Schulbegleitung auch im nächsten Jahr weiter läuft
- Wenn eine Bewilligung endet, wird für die Schulbegleitung nach einem neuen Fall Ausschau gehalten
- Die Arbeitszeiten sind je nach Bewilligung und Schulform sehr unterschiedlich
- Grundsätzlich richten sich die Arbeitszeiten nach den Unterrichtsstunden in der Schule
- Das können beispielsweise 20 Wochenstunden an einer Grundschule sein, aber auch 32 Wochenstunden an einer Weiterführenden Schule
- Manchmal wird auch die Hausaufgabenbetreuung oder OGS-Begleitung bewilligt. Dann kann eine Schulbegleitung auch 39 Wochenstunden arbeiten
- Die Arbeitsverträge bei farbebunt e.V. sind in den ersten Jahren immer sachgrundbefristet
- Eine Sachgrundbefristung hat kein Befristungsdatum im Arbeitsvertrag
- Der Arbeitsvertrag muss nicht jedes Jahr neu geschlossen werden. Er läuft so lange weiter, wie der junge Mensch weiterhin die Bewilligung zur Schulbegleitung erhält
- Eine Schulbegleitung hat bei farbebunt e.V. 30 Tage bezahlten Urlaub
- Der Urlaub ist mit den Ferien abgegolten
- Da die Ferien deutlich mehr Tage betragen, als eine Schulbegleitung Urlaubstage hat, sind die restlichen Tage unbezahlte Freizeit, die im Gehalt bereits rausgerechnet wurde
- Eine Schulbegleitung hat einen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub, wenn dafür dringende Gründe vorliegen
- Bunt-Sein-Profis fördern und unterstützen Schüler*innen nach ihren individuellen Bedürfnissen, um ihnen eine Teilnahme am täglichen Unterricht zu ermöglichen.
- Bunt-Sein-Profis unterstützen und begleiten Schüler*innen in allen Situationen des Schulalltags wie Unterricht, Pausen, Essen, Hygiene, Pflege, etc.
- Bunt-Sein-Profis helfen Schüler*innen sich in den Klassenverband zu integrieren (soziales Coaching).
- Bunt-Sein-Profis helfen Schüler*innen in Krisensituationen richtig zu handeln und damit Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
- Bunt-Sein-Profis fördern die Selbstständigkeit und Mobilität der Schüler*innen.
- Bunt-Sein-Profis stehen im Informationsaustausch mit Eltern und Lehrkräften.
- Bunt-Sein-Profis begleiten Schüler*innen auf Ausflügen, Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen.
- Schulbegleitung ist eine sinnvolle Tätigkeit, ideal um Wartezeiten, beispielsweise vor dem Studium oder der Ausbildung, zu überbrücken.
- Schulbegleitung ist eine optimale Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich.
- Unsere Bunt-Sein-Profis haben in den Ferien frei, es ist also eine gute Arbeit für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
- Bunt-Sein-Profis können in unterschiedlichem Stundenumfang beschäftigt werden, ganz so, wie die Bedürfnisse des Schülers*in Unterstützung benötigen und es für die Situation des Bunt-Sein-Profis sinnvoll ist.
- Bunt-Sein-Profis werden in ihrer Tätigkeit durch Pädagog*innen des Vereins farbebunt. e.V. begleitet und unterstützt.
- Bunt-Sein-Profis erhalten regelmäßige Fortbildungen.
- Potenzielle Bunt-Sein-Profis bewerben sich unter karriere@farbebunt.de oder direkt über das Jobportal unserer Website durch Hochladen des Lebenslaufs, aller relevanten Qualifikationen (Zeugnissen) und Angaben zu:
- gewünschtem Stundenumfang
- gewünschtem Einsatzgebiet
- möglicher Mobilität
- Erfahrungen
- Sowohl per E-Mail als auch über das Jobportal ist kein Anschreiben notwendig. Wir verzichten ganz bewusst auf diese veraltete Bewerbungsform, um den Vorgang zu vereinfachen.
- Potenzielle Bunt-Sein-Profis bekommen eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung.
- Der farbebunt e.V. wird Sie als potenziellen Bunt-Sein-Profi zu einem Vorstellungsgespräch einladen, in dem alle weiteren Fragen geklärt werden und wir uns gegenseitig ein Bild voneinander machen können.