Wiki-bunt

Wichtige Infos im Bereich „Buntes Leben und Bildung“ einfach erklärt

Allgemein

Inklusion ist ein Menschenrecht.

Alle Menschen haben ein Recht auf Teilhabe an Leben, Bildung und Förderung, unabhängig ihrer Behinderung bzw. Beeinträchtigung, einem Migrationshintergrund oder anderen persönlichen Eigenschaften.

Inklusion bedeutet für Kinder, dass alle unterschiedlichen Kinder und Jugendlichen zusammen leben und zur Schule gehen können.

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderung, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Die Leistung soll ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich planen zu können.

Ein Nachteilsausgleich ist eine Hilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

Kinder und Jugendliche können diesen Ausgleich in der Schule bekommen. Häufig besteht der Ausgleich in einer Erhöhung der Klausurzeit oder extra Pausenzeiten.

Einen Nachteilsausgleich muss man bei der Schulleitung beantragen.

Behinderung und Krankheit

ADHS ist die Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung und bezeichnet eine Verhaltensstörung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, die durch Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, eine starke Impulsivität und ausgeprägte körperliche Unruhe (Hyperaktivität) gekennzeichnet ist.

Auch andere Kinder sind manchmal unkonzentriert und jüngere Kinder sind meist lebhafter als ältere Kinder. Die Probleme, die Kinder mit ADHS in diesen Bereichen haben, sind aber deutlich stärker ausgeprägt als bei Gleichaltrigen und beeinträchtigen die Kinder zum Beispiel in ihrer schulischen Leistungsfähigkeit oder auch in Beziehungen zu Eltern, Lehrern und Freunden.

Autismus ist eine komplexe neurologische Entwicklungsstörung der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die bereits im Kindesalter auftritt und sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltens auswirkt.

Kinder im Autismusspektrum haben Schwierigkeiten im sozialen Umgang mit Mitmenschen, in der Kommunikation und zeigen häufig in sich wiederholende stereotype Verhaltensweisen.

Früher wurde in der Regel nur von Autismus gesprochen und Autismus in 3 Typen unterschieden:

  • Schwerer frühkindlicher Autismus (Kanner-Syndrom)
  • Milderes Asperger-Syndrom (häufigste ASS)
  • Atypischer Autismus, der weder zum einen, noch zum anderen Typ passt. Es fehlen etwa einige Leitsymptome der frühkindlichen Form oder das typische Bild zeigt sich erst nach dem dritten Lebensjahr.

Da die Übergänge fließend sind, sodass eine eindeutige Zuordnung zu einem Typ oft nicht möglich ist, sprechen wir heute von Autismus-Spektrum-Störung.

Leitbeschwerden

Frühkindlicher Autismus:

  • Beeinträchtigte Kontaktaufnahme und Kommunikation (bereits im Säuglingsalter)
  • Reduzierter Blickkontakt, aussagearmer Gesichtsausdruck, fehlendes soziales Lächeln
  • Passivität, bevorzugtes Alleinsein, wenig Nachahmen
  • Stark verlangsamte Sprachentwicklung, 50 % der Kinder fangen gar nicht an zu sprechen
  • Stereotypes Wiederholen bestimmter Abläufe oder Bewegungen
  • Häufig Fixierung auf bestimmte Objekte, Aktivitäten und zeitliche Abläufe
  • Häufig Intelligenzminderung bis hin zur geistigen Behinderung.

Asperger-Syndrom:

  • Auffällig erst ab dem dritten Lebensjahr
  • Flüchtiger Blickkontakt, aussagearmer Gesichtsausdruck
  • Normale geistige und sprachliche Entwicklung
  • Oft spezielle Stärken oder Inselbegabungen, z. B. im Gedächtnis oder der Wahrnehmung
  • Oft zusätzliche Symptome von ADS/ADHS.

Fetale Alkoholspektrum-Störungen werden alle Formen von Schäden an Kindern, die durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursacht wurden, zusammengefasst.

Kinder mit FASD haben häufig einen Förderschwerpunkt und leiden z.B. an Beeinträchtigungen der Sprache, Feinmotorik, räumlich-visuelle Wahrnehmung, exekutive Funktionen, Rechenfertigkeiten, Lern- oder Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit oder des sozialen Verhaltens.

Leitbeschwerden:

Schüler mit FASD haben Schwierigkeiten:

  • das eigene Verhalten bewusst zu steuern
  • vorausschauend zu handeln und sich realistische Ziele zu setzen
  • sich einer Sache konzentriert über einen längeren Zeitraum zu widmen und nicht frühzeitig abzubrechen
  • Probleme und Konflikte selbständig und gewaltfrei zu lösen
  • sich auf neue Situationen und Aufgabenstellungen schnell einzustellen
  • sich in andere hinein zu versetzen und Perspektiven zu wechseln
  • Prioritäten zu setzen und Handlungsverläufe zu reflektieren
  • im Umgang mit anderen die eigenen Gefühle zu kontrollieren und bewältigen zu können

Der Grad der Behinderung ist eine Maßeinheit, um den Grad der Beeinträchtigung auszudrücken. Dieser wird durch die Schwerbehindertenstelle vergeben.

Ab einem GdB von 50% kann man einen Schwerbehintertenausweis beantragen, welcher spezielle Vergünstigungen bewirkt.

Kinder und Jugendliche können durch eine kostenlose Fahrkarte für den ÖPNV und vergünstigte Eintrittsgelder für Kino, Schwimmbäder oder Freizeitparks profitieren.

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Im Rahmen einer Pflegebegutachtung wird die Schwere der Beeinträchtigung in Graden eingeteilt. Auch Kinder können einen Pflegegrad haben.

Einen Pflegegrad muss man bei der Pflegekasse beantragen. Dem Antrag ist die vorhandene Diagnose und bestenfalls auch ein Pflegetagebuch beizuführen.

In einem Pflegetagebuch hält man fest, welche Aufgaben man für das Kind, aufgrund der Behinderung/Beeinträchtigung übernehmen muss.

Da es normal ist, dass Eltern für Minderjährige Aufgaben übernehmen, wird ein Gutachter die Familie besuchen und den Mehraufwand zu einem Gleichaltrigen nicht beeinträchtigten Kind feststellen.

Werden pflegebedürftige Kinder zuhause von den Angehörigen betreut, steht ihnen Pflegegeld, Entlastungsleistung und Verhinderungspflegegeld von der Pflegekasse zu.

Je nach Pflegegrad sind das unterschiedliche Beträge:

  • Pflegegrad 1: mtl. 125€ Entlastungsleistung
  • Pflegegrad 2: mtl. 316€ Pflegegeld, mtl. 125€ Entlastungsleistung, jährl. 2.418€ Verhinderungspflege
  • Pflegegrad 3: mtl. 545€ Pflegegeld, mtl. 125€ Entlastungsleistung, jährl. 2.418€ Verhinderungspflege
  • Pflegegrad 4: mtl. 728€ Pflegegeld, mtl. 125€ Entlastungsleistung, jährl. 2.418€ Verhinderungspflege
  • Pflegegrad 5: mtl. 901€ Pflegegeld, mtl. 125€ Entlastungsleistung, jährl. 2.418€ Verhinderungspflege

Förderschwerpunkte

Für manche Schüler*innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie müssen individuell sonderpädagogisch gefördert werden.

Definition:

Komplexe kognitive Beeinträchtigung, die mithilfe standardisierter Intelligenztest in Form von IQ-Werten gemessen werden. Geistige Behinderung beginnt mit einem IQ-Bereich von unter 70. Kinder mit einem IQ von 69 – 50 können bei entsprechender Förderung das Lesen und Schreiben, teilweise auch Rechnen erlernen, wenn auch sehr verzögert und reduziert.

Anzeichen/Symptome:

Einschränkungen:

  • im Lernen/Denken (deutlich unterdurchschnittliche Fähigkeiten)
  • in der Wahrnehmung und im Gedächtnis
  • in der Informationsverarbeitung
  • in der Aufmerksamkeit
  • in der Motorik und der Sprache
  • im sozial-emotionalen Bereich

Fördern in der Praxis:

  • Vorbilder/Lernen durch Nachahmung ermöglichen
  • Ressourcen nutzen, z.B. die oft sehr hohen sozial-emotionalen Fähigkeiten eines Kindes mit Down-Syndrom (es ist herzlich und äußerst kontaktbereit)
  • Zusätzliche Arbeitszeit
  • Differenzierte Lernangebote/lernzieldifferent unterrichten
  • Handlungsorientiertes Lernen mit konkreten Materialien
  • Schwerpunkt auf Lebenskompetenzen legen
  • Kleine Schritte würdigen
  • Patenschaft/Tutorensystem

Definition:

Hörstörungen umfassen ein Spektrum zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit. Sie wirken sich häufig auch auf die sprachliche und/oder allgemeine Entwicklung aus.

Anzeichen/Symptome:

Gehörlosigkeit:

  • vollständiger Verlust des Gehörs
  • Kommunikation erfolgt meist über Gebärdensprache und/oder Lippenlesen

Schwerhörigkeit:

  • unterschiedlich hoher Hörverlust
  • Kommunikation erfolgt über das Hören, meist über Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte oder Induktionsanlagen)

Fördern in der Praxis:

  • Sitzordnung, durch die der Blickkontakt zum jeweiligen Sprecher hergestellt werden kann (z.B. Halbkreis)
  • Hintergrund- und Störungsgeräusche vermeiden
  • Klassenzimmer schallreduziert ausstatten (z.B. Akustikdecke, Teppiche, Vorhänge)
  • Sitzplatz in der 1. Reihe
  • Wichtige Inhalte visualisieren
  • Bei mündlichen Lernzielkontrollen Fragen auch schriftlich anbieten
  • Klar und deutlich sprechen
  • Konzentrations- und Hörpausen ermöglichen
  • Arbeitsaufträge visualisieren und wiederholen lassen
  • Patenschaft/Tutorensystem

Definition:

Als körperbehindert wird ein Mensch bezeichnet, wenn er infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparates oder einer anderen organischen Schädigung in seiner Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Alle Schweregrade von leichter bis schwerer Behinderung sind möglich.

Anzeichen/Symptome:

  • Starke körperliche und motorische Einschränkungen
  • Meist sind Selbstverwirklichung und soziale Interaktion erschwert

Fördern in der Praxis:

Organisatorisches (je nach Ausprägung)

  • Geeignetes Schulmobiliar für den Schülerarbeitsplatz
  • Barrierefreie Ausstattung des Schulhauses, einschließlich Toiletten

Technische Hilfen (je nach Ausprägung)

  • Orthopädische Hilfsmittel (z.B. Haltegriffe)
  • Spezielle Arbeitshilfen und -materialien (z.B. spezielle Stifte und Scheren)

Didaktisch-methodisches Aspekte (je nach Ausprägung)

  • Übergroße Zeilen/vergrößerte Arbeitsblätter
  • Kopie der Tafeltexte
  • Verlängerte Arbeitszeit
  • Reduktion der Aufgaben und Anforderungen im Unterricht
  • Patenschaft/Tutorensystem

Definition:

Das Lern- und Leistungsvermögen weicht deutlich und umfassend von der Altersnorm ab. Dies zeigt sich in einem umfänglichen Schulleistungsversagen. In der Regel geht dies mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einher (IQ < 85), die aber nicht so schwerwiegend ist, dass es sich um eine geistige Behinderung handelt.

Anzeichen/Symptome:

Einschränkungen

  • in der Kognition, Wahrnehmung, Informationsverarbeitung, im Gedächtnis
  • im Erkennen und Verstehen von Zusammenhängen
  • im Denken, Rechnen, Schreiben, Lesen, Verstehen oder Sprechen

Fördern in der Praxis:

  • Relevanz verdeutlichen und Lebensweltbezug bei allen Themen herstellen
  • Vorschnelle Abstrahierung vermeiden – immer wieder zur Handlungsebene zurückkehren
  • Anschauungsmaterial auch im fortgeschrittenen Lernprozess zur Verfügung stellen
  • Erworbene Kompetenzen kontinuierlich anwenden
  • Den Lernprozess regelmäßig durch die Schüler reflektieren lassen
  • Differenzierte Lernangebote bereitstellen (z.B. Silbenschrift bei Lesetexten, vereinfachte Texte, Illustrationen, Strukturierungshilfen, Anforderungen auf differenzierten Schwierigkeitsniveaus)
  • Patenschaft/Tutorensystem

Definition:

Es liegt eine meist dauerhafte massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit vor. Seh-Beeinträchtigungen umfassen ein Spektrum zwischen Sehbehinderung und Blindheit, je nach verbliebenem Ausmaß der Sehschärfe. 

Anzeichen/Symptome:

Sehbehinderung:

  • Sehleistung liegt bei weniger als 30%

Hochgradige Sehbehinderung:

  • Stark eingeschränktes Sehvermögen
  • Spezielle Hilfen notwendig
  • Sehleistung liegt bei weniger als 10% (trotz Sehhilfe)

Blindheit:

  • Massive Sehschädigung
  • Sehsinn kann nicht benutzt werden
  • Sehleistung liegt bei weniger als 2% (trotz Sehhilfe)

Fördern in der Praxis:

Organisation im Klassenzimmer:

  • Sitzplatz in der 1. Reihe
  • Ausreichend Platz für ein Bildschirmlesegerät oder eine Arbeitsplatzbeleuchtung
  • Wege am Boden z.B. mit 3D Aufklebern versehen, sodass der Schüler diese ertasten kann

Individuelle Hilfen im Unterricht:

  • Alle Inhalte versprachlichen, digitalisieren und/oder in Brailleschrift übertragen
  • Arbeitsblätter vergrößern (A4 auf A3)
  • Zusätzliche Arbeitszeit bei Übungen und bei Leistungserhebungen
  • Patenschaft/Tutorensystem

Definition:

Es liegen deutliche Beeinträchtigungen im sozialen und emotionalen Bereich vor – diese äußern sich in unterschiedlichen Formen von Verhaltensauffälligkeiten.

Anzeichen/Symptome:

  • Nach Außen gerichtetes Verhalten: u.a. geringe Selbststeuerung (z.B. Impulsivität, Hyperaktivität), eingeschränktes Sozialverhalten (z.B. Aggressivität), defizitäre Arbeitshaltung
  • Nach Innen gerichtetes Verhalten: z.B. Kontaktvermeidung, Überängstlichkeit, Depressivität, Essstörung

Fördern in der Praxis:

Schulebene:

  • Schulweiter Verhaltenskonsens
  • Konzept zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Trainingsraum)

Klassenebene:

  • Strukturen, Rituale und Regeln
  • Klare Absprachen zwischen den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften (Klassenteam)
  • Training des Sozialverhaltens, insbesondere Kooperation und Konfliktlösung
  • Klassenzusammenhalt fördern

Individuelle Ebene:

  • Grenzziehung und Hilfen durch autoritativen Erziehungsstil
  • Verstärkung von „gewünschtem“ Verhalten in kurzen Intervallen
  • Vereinbaren individueller Verhaltensziele und regelmäßiger Reflexion über die Zielerreichung

Definition:

Es bestehen so gravierende Probleme in der Sprache, dass das Kind in der Kommunikation und häufig auch im Lernen und/oder Verhalten deutlich beeinträchtigt ist.

Anzeichen/Symptome:

Einschränkungen

  • im Sprachverstehen
  • im Schriftsprachenerwerb
  • in der Sprechflüssigkeit (z.B. Stottern)
  • im Sprachausdruck (Grammatik, Wortschatz, Artikulation)
  • Sprachhemmung in bestimmten Situationen (Mutismus)

Fördern in der Praxis:

  • Deutliche und vereinfachte Lehrersprache
  • Arbeitsaufträge visualisieren und wiederholen lassen
  • Anweisungen in der richtigen Reihenfolge geben (zuerst, dann, danach)
  • Ausreichend Zeit und Möglichkeiten zum Sprechen geben
  • Zahlreiche Erfahrungen zur Ausbildung von Selbstvertrauen und positiven sozialen Beziehungen ermöglichen
  • Das eigene Handeln und Handlungen der Schüler sprachlich begleiten
  • Buchstabeneinführung: Analyse der Lautbildung mit Hilfe eines Spiegels, lautorientierte Handzeichen
  • Wörter in Silben zergliedern und im Chor sprechen
  • Wortschatzerklärung in allen Unterrichtsfächern
  • Satzanfänge vorgeben (z.B. Ich vermute, dass…/Ich sehe …)
  • Modellierungstechniken einsetzen (z.B. Schüler „Ich gehe in das Turnhalle.“ Schulbegleiter: „Ja du gehst in die Turnhalle“)
  • Patenschaft/Tutorensystem

Kostenzuschüsse

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt und fördert Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.

Zu den geförderten Leistungen zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten – Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Für die Lernförderung muss ein Antrag beim Sozialamt oder der Jobcom gestellt werden.

Entlastungsleistungen sind Leistungen die von der Pflegekasse übernommen werden.

Anspruch auf diese Leistung haben pflegebedürftige Menschen, auch Kinder, die von Angehörigen zuhause gepflegt werden.

Sinn der Leistung ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten, sodass diese neue Kraft tanken können, während die Pflege durch einen externen Betreuer gesichert ist.

Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ monatlich können vielfältige Angebote für Kinder bezahlt werden, z.B. Betreuung in gewohnter Umgebung, Freizeitbegleitung oder Fahrdienste.

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Persönliches Budget. Dies ist persönliches Geld, welches bei verschiedenen Kostenstellen beantragt werden kann.

Mit dem Persönlichen Budget können für behinderte Kinder Dienstleistungen durch Assistenzkräfte bezahlt werden.

Mit dem Persönlichen Budget kann man die Assistenzkräfte auch selbst einstellen. Dann ist man selbst Arbeitgeber.

Es gibt vielfältige Angebote, die durch dieses Geld bezahlt werden können.

Eine genaue Kostenhöhe gibt es nicht. Die Höhe wird in jedem Einzelfall geprüft. Braucht ein Kind viel Hilfe, bekommt es viel Geld. Benötigt es wenig Hilfe, bekommt es weniger Geld.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung bekommen so die individuellen Hilfen, die ihnen gut tun.

Verhinderungspflegegeld ist eine Leistungen die von der Pflegekasse übernommen wird.

Anspruch auf diese Leistung haben pflegebedürftige Menschen, auch Kinder, die von Angehörigen zuhause gepflegt werden und deren Angehörige für eine gewisse Dauer verhindert sind.

Der Verhinderungspflegebetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt, sofern der hauptsächlich pflegende Angehörige weniger als 8 Stunden pro Tag verhindert ist.

Der Verhinderungspflegebetrag in Höhe von 1.612€ kann längstens für 42 Tage in Anspruch genommen werden.

Es besteht die Möglichkeit den Betrag auf 2.418 € zu erhöhen, in dem man die Hälfte des stationären Kurzzeitpflegegeldes hinzuzählt.

Da es für pflegebedürftige Kinder nur sehr wenige Kurzzeitpflegeplätze gibt, macht es Sinn den Verhinderungspflegebetrag zu erhöhen.

Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse zusätzlich beantragt werden.